UMFANG
1.1. Grundsätze der Zusammenarbeit
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen, im Folgenden „AGB“ genannt; regeln die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen gaminco sp. z o. O. mit Sitz in Katowice, eingetragen im Landesgerichtsregister des Bezirksgerichts Katowice-Wschód in Katowice, 8. Handelsabteilung des Landesgerichtsregisters unter der KRS-Nummer 0000550925, NIP 2220898808, REGON 361133201 – im Folgenden „gaminco“ genannt und ein Kunde, der kein Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches ist – gemeinsam bezeichnet Vertragsparteien und jeweils einzeln Vertragspartei – im Rahmen des Abschlusses und der Durchführung von Verträgen aller Art über die von gaminco angebotenen Leistungen.
1.2. Änderungen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertragsinhalts gegenüber diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen unter Androhung der Unwirksamkeit der Schriftform.
1.3.Kollisionen.
Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers und einem vom Käufer verwendeten ähnlichen Dokument vereinbaren die Parteien gemeinsam, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers gelten.
1.4.Diskrepanzen.
Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen des Vertrags und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Bestimmungen des Vertrags Vorrang. Die Parteien können die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Vertrag auch ganz oder teilweise ausschließen.
1.5. Leistungsumfang.
Individuelle Dienstleistungen – sind auf die Bedürfnisse einzelner Kunden zugeschnitten. gaminco führt Aktivitäten durch, die den organisatorischen Bedürfnissen gerecht werden, sowohl im Bereich der ergänzenden als auch der ersetzenden Dienstleistungen. Der Umfang der erbrachten Leistungen wird in der Vereinbarung der Parteien festgelegt.
1.5.1. Leistungsempfänger
Gaminco bietet Geschäftsdienstleistungen für Dienstleistungsunternehmen in der Medizinbranche sowie Rechtsdienstleistungen für medizinische Einrichtungen an. kommerziell – Betreuung von Internetportalen, Kosmetik, Tourismus und Hotels, internationaler Transport.
1.5.2. Arten von Dienstleistungen
Ziel ist es, die Probleme des Unternehmers im rechtlichen, buchhalterischen und digitalen Bereich effektiv und schnell zu lösen und seine Interessen bei Kontakten mit Auftragnehmern und staatlichen Stellen, auch im Rahmen der Vermittlung, zu sichern. Besonders geschätzt wird die Erfahrung von gaminco in einem ganzheitlichen Ansatz und dem Einsatz flexibler Methoden sowie der Vereinfachung von Abläufen.
1.5.2.1. Beratungen.
Die Beratungsleistungen werden von Rechtsanwälten, Buchhaltern, Experten im Bereich Unternehmensführung und Finanzen sowie IT-Spezialisten erbracht. Handlungsgegenstand sind Benutzerinformationssätze sowie Managemententscheidungen, bei denen eine Person bei der Entscheidungsfindung als Teil einer größeren Gemeinschaft behandelt wird.
1.5.2.2. Implementierungen.
Gaminco führt Leistungen auf Grundlage von Konstruktionsplänen gemäß der Auftragsbeschreibung in Punkt 2.2 aus.
1.5.2.3. Ständige Führung der Buchhaltungsbücher. gaminco führt Buchhaltungsbücher gemäß dem Gesetz vom 29. September 1994 über die Rechnungslegung, Kapitel 2 [Gesetzblatt 2023.0.120, konsolidierter Text] für Dienstleistungsunternehmen aus dem KMU-Segment.
1.5.2.4. Juristische Dienstleistungen. gaminco bietet seinen Mandanten umfassende Rechtsdienstleistungen in den Bereichen Rechtsberatung in verschiedenen Rechtsgebieten an: Erstellung von Rechtsgutachten, Teilnahme an Verhandlungen, Eintragung von Änderungen im Landesgerichtsregister, Erstellung von Vertragsmustern und anderen Schreiben, Vertretung vor Gericht in allen Arten von Fällen und vor Ämtern, Steuerberatung, Beratung zum Schutz personenbezogener Daten, Bearbeitung von Arbeitnehmerangelegenheiten, Inkasso, Forderungen.
1.5.2.5. Marketing Aufbau von Websites, Management von Imagekampagnen, Erstellung von Strategien.
1.5.2.6. Organisation von Geschäftsveranstaltungen. Schulungen, Präsentationen, Konferenzen, Studienreisen, Wirtschaftsaustausch
1.6. Abrechnung
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach geplanter Zeit im Stundensatz oder nach der Preisliste der einzelnen Leistungen. Die Kosten für die erbrachte Leistung werden von gaminco vor Vertragsschluss mitgeteilt und vom Kunden übernommen. Die Annahme der Kosten der Dienstleistung ist Voraussetzung für die Durchführung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung des vereinbarten Umfangs innerhalb der vereinbarten Frist.
ABSCHLUSS EINES VERTRAGS
2.1. Vorschlag
Bestellvorschläge von gaminco sind unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe einer konkreten Bestellung dar.
2.2. Befehl
Die vom Kunden erteilte Bestellung ist für gaminco verbindlich, wenn sie schriftlich vorbereitet oder bestätigt und per E-Mail an die im Angebot von gaminco angegebene Adresse zugestellt wird. Und es enthält alle notwendigen Vorkehrungen zur Erbringung der Dienstleistung.
2.2.1. Technische/gestalterische Lösung
Sie sollten die dem Kunden zur Verfügung stehenden Ressourcen beschreiben, die Beratung, Implementierung, laufenden Service oder Verbesserungen erfordern, und Erwartungen angeben.
2.2.2. Projektergebnisse
Nachfolgend finden Sie eine vollständige Liste aller Projektergebnisse:
Lieferbare Beschreibung
<Liefergegenstand Nr. 1> <Kurzbeschreibung>
2.2.3. Zeitplan für die Ausführung
Die wichtigsten Projekttermine sind unten aufgeführt. Die Daten sind Schätzungen (bestmögliche Schätzung) und können sich bis zum Abschluss des Vertrags ändern.
Beschreibung Startdatum Enddatum Dauer
<Projektstart>
<Kontrollpunkt 1>
<Kontrollpunkt 2>
<Phase 1 abgeschlossen>
<Kontrollpunkt 3>
<Kontrollpunkt 4>
<Phase 2 abgeschlossen>
<Kontrollpunkt 5>
<Kontrollpunkt 6>
<Projektende>
2.2.4. Material zur Verfügung gestellt
Es werden die Materialien festgelegt, die vom Auftraggeber für das Projekt bereitgestellt werden müssen. Damit gaminco sp. z o.o. Wenn Sie möglicherweise Projektmeilensteine erreicht haben, müssen diese Materialien termingerecht geliefert werden. Die Termine in der Tabelle unten stellen unsere besten Schätzungen basierend auf den aktuell vorgeschlagenen Projektterminen dar:
Bis zum Kundentermin zu liefernde Materialien*
UMSETZUNG DES VERTRAGS
3.1. Beginn der Zusammenarbeit
Gaminco beginnt mit der Ausführung der vom Kunden bestellten Dienstleistung am Tag der Unterzeichnung der gemäß Punkt 2.2 erteilten Bestellung. Allgemeine Geschäftsbedingungen.
3.2. Zahlung
Als Tag der Zahlung durch den Kunden gilt der Tag des Geldeingangs auf dem in der Rechnung angegebenen Gaminco-Bankkonto.
3.3. Zeit
Dauer und Termin der Leistung werden im angenommenen Leistungsauftrag genau festgelegt
3.4. Ort
Erfüllungsort der Leistung ist grundsätzlich der Sitz von gaminco.
3.5. Zusammenarbeit
Ist zur Erbringung der Leistung eine Mitwirkung des Kunden erforderlich, deren Fehlen die weitere Durchführung unmöglich macht, ist gaminco berechtigt, innerhalb von 7 Tagen nach Ablauf der von gaminco gesetzten Frist für die Erbringung einer konkreten Maßnahme vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten.
VERGÜTUNG
4.1. Zahlung
Die gaminco geschuldete Vergütung für die Erbringung des Vertragsgegenstandes ist ohne jeden Abzug in der im Bestellformular genannten Höhe zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen.
4.2. Währung
Die oben genannte Vergütung wird in polnischen Zloty ermittelt.
4.3. Bilden
Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf das auf der Verkaufsrechnung angegebene Konto.
4.4. Frist
Die Zahlungsfrist für die Rechnung beträgt jeweils 7 Tage, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
4.5. Interesse
Bei Zahlungsverzug des Kunden berechnet gaminco die gesetzlichen Verzugszinsen im Geschäftsverkehr.
4.6. Erholung
Gaminco ist berechtigt, dem Kunden die Kosten für die Einziehung berechtigter Dritter in Rechnung zu stellen.
4.7. Abzüge
Die Parteien schließen die Möglichkeit der Aufrechnung gegenseitiger Forderungen aus.
4.8. Forderungen
Die Vertragsparteien schließen die Möglichkeit aus, Forderungen aus dem Vertrag ohne schriftliche Zustimmung von gaminco auf Dritte zu übertragen.
UNTERVERGABE
Die Ausführung des Vertrages mit Hilfe Dritter oder die Beauftragung Dritter mit der Ausführung des Vertrages bedarf nicht der vorherigen Zustimmung des Kunden. gaminco haftet für seine eigenen Handlungen oder Unterlassungen, für die Handlungen und Unterlassungen Dritter, mit deren Hilfe es den Vertrag erfüllt, sowie für die Handlungen und Unterlassungen Dritter, denen es die Erfüllung des Vertrags anvertraut.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG [HÖHERE GEWALT]
6.1. Mangelnde Mitwirkung oder Mängel, die auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen sind
Gaminco haftet nicht für überhöhte Arbeitszeitkosten, die dadurch entstehen, dass der Kunde Materialien nicht innerhalb der vereinbarten Fristen liefert.
6.2. Unbeabsichtigter Schaden
Gaminco haftet gegenüber dem Kunden nicht für Schäden, die unbeabsichtigt oder dadurch entstehen, dass der Käufer unvollständige, unzuverlässige oder falsche Daten und Informationen zur Verfügung stellt.
6.3. Höhere Macht
Als höhere Gewalt gelten außergewöhnliche und äußere Ereignisse, auf deren Eintritt und Dauer der Vertragspartner keinen Einfluss hat und die er trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht verhindern konnte. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen. Als höhere Gewalt gelten nicht ein vom Vertragspartner oder einem von ihm zu vertretenden Dritten zuzurechnendes Ereignis oder ein Mangel an finanziellen Mitteln, es sei denn, deren Fehlen ist auf den Eintritt höherer Gewalt zurückzuführen. Die Partei, die den Eintritt höherer Gewalt feststellt, ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich zu informieren. Die Mitteilung über den Eintritt höherer Gewalt muss eine Beschreibung der Umstände des Ereignisses und, wenn möglich, eine Einschätzung seiner Auswirkungen auf die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, einschließlich der im Vertrag vorgesehenen Fristen, enthalten.
6.4. Beteiligung am Schaden
Ist der Schaden sowohl auf ein Verschulden von gaminco als auch auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen, ist jede Partei verpflichtet, den Schaden in dem Umfang zu beheben, in dem sie zu seiner Entstehung beigetragen hat. Die von höherer Gewalt betroffene Partei wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen höherer Gewalt auf die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag zu begrenzen. Im Falle des Wegfalls höherer Gewalt wird die Partei die andere Partei unverzüglich darüber informieren.
KÜNDIGUNG DES VERTRAGS
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sehen folgende Kündigungsmöglichkeiten vor:
7.1. Kündigung mit sofortiger Wirkung
Das im Vertrag vorgesehene Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder vom Vertrag zurückzutreten, steht den Parteien zu, wenn:
7.1.1. Wenn sich die vom Kunden abgegebenen Erklärungen, Zusicherungen, Angaben oder im Vertrag genannten Tatsachen, die für die Durchführung des Vertrages von Bedeutung sind, als falsch herausstellen,
7.1.2. Verstoß gegen die Vertragsbestimmungen durch den Kunden, insbesondere nicht ordnungsgemäße oder nicht rechtzeitige Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag durch den Käufer, trotz vorheriger schriftlicher Mitteilung an den Käufer über die Absicht, den Vertrag zu kündigen oder vom Vertrag zurückzutreten, unter Setzung einer Nachfrist zur Beseitigung der Verstöße und fruchtlosem Ablauf dieser Frist,
7.1.3. Verzögerung bei der Erbringung der vertraglichen Leistung von mindestens 21 Tagen, es sei denn, gaminco hat die Verzögerung nicht zu vertreten
7.1.4. Wenn der Kunde trotz vorheriger schriftlicher Mitteilung an den Kunden über die Absicht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und eine letzte Nachfrist für die Zahlung zu setzen, mehr als 14 Tage ab der in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist mit der Zahlung der gaminco geschuldeten Vergütung in Verzug gerät.
7.2. Rücktritt vom Vertrag
Die vorstehenden Bestimmungen und die im Vertrag vorgesehenen Bestimmungen berauben den Besteller nicht des Rechts, vom Vertrag zurückzutreten oder ihn in den im Bürgerlichen Gesetzbuch oder anderen gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Fällen zu kündigen.
7.3. Fertigstellung vorzeitig im gegenseitigen Einvernehmen
Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung, gleich aus welchem Rechtsgrund, kann gaminco eine Vergütung für den abgeschlossenen Vertragsteil verlangen.
7.4. Innerhalb der Kündigungsfrist
Die Erklärung der Vertragspartei zur Kündigung oder zum Rücktritt vom Vertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, bedarf unter Androhung der Nichtigkeit der Schriftform.
VERTRAULICHKEIT & DATENSCHUTZ
8.1 Ohne Zustimmung von gaminco ist der Kunde nicht berechtigt, Informationen, die unter ein Geschäftsgeheimnis fallen oder im Rahmen von Geschäftskontakten erlangt wurden, an Dritte weiterzugeben.
8.2 Alle dem Kunden von gaminco zur Verfügung gestellten und nicht öffentlich zugänglichen Informationen und Materialien (vertrauliche Informationen) sind vertraulich zu behandeln.
8.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Offenlegung vertraulicher Informationen durch gegenwärtige und zukünftige Mitarbeiter, Mitarbeiter und Partner auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und nach deren Zusammenarbeit mit dem Kunden zu verhindern.
8.4 Unbeschadet des Vorstehenden ist der Kunde verpflichtet, den rechtmäßigen Zustand unverzüglich wiederherzustellen sowie weitere Verstöße gegen vertrauliche Informationen zu verhindern.
8.5 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, wenn:
8.5.1. Vertrauliche Informationen auf andere Weise als durch einen Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen öffentlich bekannt werden oder werden;
8.5.2 Die vertraulichen Informationen waren dem Kunden zuvor aus anderen Quellen bekannt, was zweifelsfrei sowohl hinsichtlich des Zeitpunkts als auch der Quelle des Erhalts der vertraulichen Informationen bestätigt werden kann;
8.5.3 Die Verpflichtung, vertrauliche Informationen Dritten zugänglich zu machen, ergibt sich aus den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde ist verpflichtet, gaminco unverzüglich über den Eingang der oben genannten Anfrage zu informieren, es sei denn, die Bereitstellung dieser vertraulichen Informationen ist gesetzlich oder durch eine Entscheidung des Unternehmens, das die Offenlegung vertraulicher Informationen beantragt, verboten. Die oben genannte Benachrichtigung sollte nach Möglichkeit vor der Offenlegung vertraulicher Informationen an das zur Einreichung eines solchen Antrags befugte Unternehmen gesendet werden;
8.5.4 Ein Kunde, der vertrauliche Informationen offenlegen möchte, muss über eine schriftliche Zustimmung von gaminco verfügen, in der der Umfang und der Gegenstand der erteilten Zustimmung festgelegt sind.
8.6 Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt. Die Durchführung oder sonstige Beendigung des Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien führt nicht zur Beendigung der in diesem Absatz beschriebenen Verpflichtungen.
8.7 Jede Partei kann jederzeit schriftlich die Rückgabe von Materialien mit vertraulichen Informationen verlangen. Innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt einer solchen Aufforderung wird der Verpflichtete die Originale an den Berechtigten zurückgeben und alle schriftlichen und elektronischen Kopien dieser Informationen vernichten und innerhalb derselben Frist eine schriftliche Erklärung abgeben, in der er die Vernichtung aller Kopien der zurückgegebenen Informationen bestätigt, es sei denn, die oben genannte Maßnahme ist aufgrund allgemeiner Rechtsvorschriften unmöglich.
8.8 Die Parteien verpflichten sich, die Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen. Sollte es im Rahmen der Vertragserfüllung erforderlich sein, von einer der Vertragsparteien bereitgestellte personenbezogene Daten zu verarbeiten, vereinbaren die Vertragsparteien die Grundsätze ihrer Verarbeitung auf der Grundlage einer gesonderten Vereinbarung.
8.9 Ungeachtet des Vorstehenden gilt gemäß Art. Gemäß Artikel 13 Abschnitt 1 und 2 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz personenbezogener Daten (DSGVO) teilt der Verkäufer mit, dass der Administrator der personenbezogenen Daten des Käufers, seiner Vertreter und Mitarbeiter, die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Erfüllung des Vertrags erhoben werden, ist: Gaminco sp. z o.o. mit Sitz in Kattowitz. Adresse für die Zusendung von Informationen über Verstöße und Änderungswünsche in der Datenbank: office@gamino.eu
8.10 Personenbezogene Daten des Auftraggebers, seiner Vertreter und Mitarbeiter werden verarbeitet:
8.10.1 Basierend auf den geltenden gesetzlichen Anforderungen, die dem Administrator auferlegt werden (Artikel 6(1.c) der DSGVO)
8.10.2 Aufgrund des berechtigten Interesses des Administrators (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der DSGVO)
8.10.3 Aufgrund der Notwendigkeit, die Vereinbarung zwischen dem Kunden und gaminco umzusetzen (Art. 6 Abs. 1b DSGVO)
8.11 Personenbezogene Daten des Kunden, seiner Vertreter und Mitarbeiter können autorisierten Stellen und Anwaltskanzleien, Beratungsunternehmen, Strafverfolgungsbehörden und IT-Systemanbietern, mit denen der Administrator zusammenarbeitet, zur Verfügung gestellt werden.
8.12 Der Kunde, seine Vertreter und Mitarbeiter haben das Recht auf Auskunft über ihre Daten sowie das Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit sowie das Recht, der Verarbeitung ihrer Daten zu widersprechen.
8.13 Der Kunde, seine Vertreter und Mitarbeiter haben das Recht, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde bezüglich des Schutzes personenbezogener Daten einzureichen, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gegen die Bestimmungen der DSGVO verstößt.
BESCHWERDEN
9.1. Mängel melden
Als Unternehmer hat der Kunde das Recht, gaminco einen Mangel anzuzeigen bzw. die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen, wenn der Mangel innerhalb von zwei Jahren nach Leistungserbringung festgestellt wird.
Die Anfrage sollte schriftlich unter Angabe der erbrachten Leistung, des Termins und des Umfangs erfolgen. Bitte geben Sie bei der Einreichung einer Beschwerde das Datum und die Kundendaten an, geben Sie den Umfang der Beschwerde an und geben Sie die Forderung gegenüber gaminco an.
9.2. Umfang der Beschwerden
In einer schriftlichen Beschwerde formulieren und begründen Sie Ihr Anliegen bitte wie folgt:
Anspruch auf Preisminderung – in dem Verhältnis, in dem der Wert der mangelhaften Leistung im Verhältnis zum Wert der mangelfreien Leistung steht
Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag – mit der Folge der Verpflichtung zur Herausgabe der beiderseits erbrachten Leistungen – besteht nur dann, wenn der Mangel der Leistung erheblich ist, d. h. die Leistung aufgrund eines Verschuldens von gaminco sowie ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung und Beschaffenheit nicht rechtzeitig und in dem in der Bestellung vereinbarten Umfang erbracht wurde.
Verlangen, dass dem Kunden eine mangelfreie Leistung erbracht wird.
9.3. Regeln für die Bearbeitung von Beschwerden
Die Einreichung einer Reklamation entbindet den Kunden nicht von der Zahlung der aus der Bestellung resultierenden Rechnungen. Korrekt gemeldeter Mangel in Form einer schriftlichen Reklamation gemäß Punkt 9.1. gaminco prüft die Angelegenheit innerhalb einer Frist von 14 Tagen, bei komplexen Vorgängen, die eine externe Abwicklung erfordern, innerhalb einer weiteren Frist von 30 Tagen. gaminco übermittelt dem Kunden eine Antwort auf die eingereichte Beschwerde an die in der Beschwerde des Kunden angegebene E-Mail-Adresse mit einem Hinweis auf die Entscheidung, die Gültigkeit des Gegenstands und des Umfangs der Beschwerde zu prüfen.
Vertragsstrafen
Regelungen zu Vertragsstrafen nehmen die Parteien nach Maßgabe der nachfolgenden OHU-Bedingungen in den Vertrag auf
10.1. Zahlungsfrist
Der Kunde ist verpflichtet, die von gaminco in Rechnung gestellten Vertragsstrafen innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der von gaminco ausgestellten Lastschriftanzeige zu zahlen. Die Mitteilung wird dem Kunden an die im Liefervertrag angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
10.2. Entschädigung
Gaminco ist berechtigt, einen über die Höhe der vorbehaltenen Vertragsstrafe hinausgehenden Schadensersatz zu den allgemeinen Konditionen geltend zu machen.
10.3. Art der Bestimmungen
Bei den Bestimmungen über Vertragsstrafen handelt es sich um Regelungen eigenständigen Charakters, ein Rücktritt vom Vertrag oder ein vorzeitiges Erlöschen des Vertrages aus anderen Gründen, gleich aus welchem Rechtsgrund, führt nicht zum Verlust ihrer Wirksamkeit.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
11.1. Zuständiges Gericht
Etwaige Streitigkeiten zwischen den Parteien aus dem Vertrag werden durch das für den Sitz von gaminco zuständige Gericht entschieden.
11.2. Anwendbares Recht
In Angelegenheiten, die nicht durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind, gelten die Bestimmungen des polnischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Insbesondere in Titel III „Allgemeine Bestimmungen über vertragliche Verpflichtungen“ (Artikel 384–396 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) und Titel VII „Erfüllung von Verpflichtungen und Folgen ihrer Nichterfüllung“ (Artikel 450–486 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).