Recht8 Min

EU Gesellschaftsrecht: Grundlagen und Ziele

EU Gesellschaftsrecht: Grundlagen und Ziele

Veröffentlicht

Bald verfügbar

Autor

gaminco Team

Die Richtlinie 2017/1132 harmonisierte die Grundlagen des EU Gesellschaftsrechts; nationale Kodizes passen sich an. Ziele: Niederlassungsfreiheit, Schutz der Anteilseigner und gleiche Bedingungen für KMU.

Einführung und Umfang

Das europäische Gesellschaftsrecht wurde in der Richtlinie (EU) 2017/1132 zusammengeführt, dennoch gelten nationale Kodizes, die regelmäßig an EU Richtlinien und Verordnungen angepasst werden. Laufende Arbeiten an modernem Gesellschaftsrecht und Governance sollen das Geschäftsumfeld für Unternehmen, Investoren und Beschäftigte in der EU verbessern.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage sind die Artikel 49, 50 Abs. 1 und 2 Buchst. g sowie 54 Abs. 2 AEUV. Die Harmonisierung fördert Niederlassungsfreiheit und die Freiheit der Berufsausübung (Artikel 16 der Charta, verbunden mit Artikel 17 zum Eigentumsschutz).

Ziele der Harmonisierung

Corporate Governance soll ein einheitliches, unternehmensfreundliches Umfeld schaffen: Niederlassungsfreiheit, Schutz von Anteilseignern und Stakeholdern, mehr Wettbewerbsfähigkeit und Förderung grenzüberschreitender Zusammenarbeit.

Binnenmarkt und Umfang

Im Binnenmarkt gibt es rund 24 Mio. Unternehmen, etwa 80% sind GmbHs. Etwa 98–99% der Kapitalgesellschaften sind KMU, die EU-weit unter einheitlichen Rechtsrahmen agieren und Freizügigkeit von Personen, Dienstleistungen und Kapital nutzen müssen.

Warum harmonisieren?

Regeln sollen die Gründung in der gesamten EU erleichtern, Investoren und Gläubiger schützen, die Wettbewerbsfähigkeit steigern und grenzüberschreitende Zusammenarbeit fördern. Der Binnenmarkt ermöglicht EU-weite Gesellschaften, Harmonisierung schafft dafür einheitliche Regeln.